Letzte Bearbeitung: Do. 04.04.24, 07:42 Uhr
Seit dem Schuljahr 2018/2019 ist die Martin-Luther-Grundschule Schwerpunktschule.
Dies bedeutet:
- Schüler mit festgestellten Förderbedarf zum Beispiel im Bereich Lernen oder ganzheitlicher Entwicklung und Regelschüler werden gemeinsam unterrichtet.
- Dies entspricht dem Gedanken der Inklusion.
- Entsprechend der Lernvoraussetzungen des Kindes werden in einem Förderplan individuelle Ziele festgelegt, die mit den Eltern besprochen und entsprechend gefördert werden.
- Diese Förderung erfolgt sowohl im Klassenverband als auch in Kleingruppen.
- Zuständig dafür sind die Klassenleitungen in enger Kooperation mit Förderschulkräften (FörderschullehrerInnen und pädagogische Fachkräfte).
- Zudem sind die Förderschulkräfte auch Ansprechpartner und Berater sollte bei einem Regelschüler/ einer Regelschülerin Teilleistungsschwächen wie LRS, Dyskalkulie oder sonstige Schwierigkeiten vermutet werden.
- Bei Schwierigkeiten im Verhalten, Motorik, Hören und Sehen besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Förder- und Beratungszentren.